Zugangsregelungen
Aus DSM
Neue Zugangsregelungen / Nuevas reglas de acceso
| !!! Geänderte Version vom 20. Februar 2007 !!!
Liebe Eltern, immer wieder mussten wir feststellen, dass sich Personen auf dem Schulgelände aufhalten, die dazu keine Berechtigung haben bzw. Personen, die sich nicht zu einem Gespräch angemeldet haben. Am Nachmittag befinden sich bis weit nach Unterrichtsschluss Schüler auf dem Gelände, die keinerlei Unterrichtsverpflichtungen haben, an keinerlei Arbeitsgemeinschaft teilnehmen und offenbar nicht abgeholt werden. Für diese Kinder können wir weder die Aufsicht übernehmen noch sind sie bei Unfällen versichert. Aus oben genannten Gründen haben wir Zugang und Aufenthalt auf dem Gelände der DSM neu geregelt (siehe Anlage). Ich bitte um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Regelung. Sie finden die Zugangsregeln auch auf unserer Homepage www.dsmadrid.com. Mit freundlichen Grüßen H. Gerhardt Schulleiter / Director | .. | ¡¡¡ Versión modificada de 20 de febrero de 2007 !!!
Queridos padres: Con frecuencia hemos constatado que en el recinto del Colegio Alemán permanecen personas ajenas al colegio o que no han solicitado previamente una cita. Por las tardes hay muchos alumnos que se quedan en el colegio después de haber terminado el horario regular de clases. Tampoco están matriculados en ninguna actividad escolar y, al parecer, nadie los recoge. El Colegio no puede garantizar la vigilancia durante ese tiempo ni el seguro cubre posibles incidentes. Por estas razones hemos elaborado una nuevas normas para el acceso y la permanencia en el Colegio Alemán de Madrid (ver anexo). Les ruego que tomen nota de estas nuevas normas y que las cumplan. Encontrarán las normas también en nuestra página web www.dsmadrid.com. Mit freundlichen Grüßen / Atentamente,
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Neue Zugangsreglungen
Richtlinien für den Zugang und den Aufenthalt an der DS Madrid (genehmigt vom Schulvereinsvorstand der DS Madrid auf seiner Sitzung am 17.01.2007)
- 1. Grundsätzlich gilt: Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur Schülern, Lehrern, Mitgliedern
des Schulvereinsvorstandes und Angestellten der DSM gestattet.
- 2. Alle anderen Personen (Eltern, ehemalige Schüler, Firmenvertreter usw.) müssen angemeldet
sein. Daher ist es unabdingbar, dass alle Mitarbeiter der DS Madrid ihre Gesprächstermine an die Pforte und/oder an das zuständige Sekretariat weitergeben.
- 3. Ein Einlass ist nur möglich nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sekretariat
oder der Person, die eingeladen hat. Die Eltern, die einen Termin haben, erhalten von dem betreffenden Lehrer eine Besucherkarte, auf der Besuchstag und Uhrzeit vermerkt sind. Gegen Vorzeigen dieser Besucherkarte händigt der Pförtner dem Besucher einen Besucherausweis aus und vermerkt die Ankunftszeit auf der Besucherkarte.
- 4. Alle Personen müssen sich während ihres Aufenthaltes auf dem Gelände der DS Madrid
ausweisen können.
- 5. Nach Beendigung des Gesprächs schreibt der Lehrer bzw. der Gesprächspartner das Ende
des Gesprächs auf die Besucherkarte, die zusammen mit dem Besucherausweis beim Pförtner abzugeben ist. Der Pförtner vermerkt in seiner Liste die Ausgangszeit.
- 6. Nach Unterrichtsschluss (14.20 Uhr) müssen die Kinder bis spätestens 15.00 Uhr das
Schulgelände verlassen haben. Ein weiterer Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Die Schule weist darauf hin, dass nach dieser Zeit keine Aufsichtspflicht und kein Versicherungsschutz mehr besteht.
- 7. Am Nachmittag ist der Zugang nur den Schülern gestattet, die eine AG oder eine genehmigte
Schulveranstaltung (auch Privatunterricht) besuchen.
- 8. Bei zusätzlichen Elternabenden muß der Klassenlehrer den Termin an die Pforte weitergeben
und eine Klassenliste zwecks Einlaßüberprüfung dem Pförtner zur Verfügung stellen.
- 9. Für 0-Cursillos, E-Cursillos und F-Cursillos gilt ebenfalls die Abholregelung. Einlass wird den
Schülern erst 30 Minuten vor Beginn des Unterrichts gewährt.
- 10. Die Ausfahrten (Tor 2 und Tor 3) sind immer freizuhalten. Bei Missachtung wird unverzüglich
ein Abschleppunternehmen gerufen.
- 11. Die Kinder der Klassen 1 – 6, die weiterhin auf dem Schulgelände verbleiben und nicht
fristgerecht abgeholt werden, werden der Hausaufgabenbetreuung zugewiesen. Dafür wird eine Gebühr von 15 € pro Nachmittag erhoben.
- 12. Die älteren Schüler der Klassen 7 -12 werden aufgefordert das Schulgelände zu verlassen.
Diese Richtlinien treten zum 19. Februar 2007 in Kraft. Für eine Übergangszeit bis zum 02. März 2007 steht ausnahmsweise der Eingangsbereich als Wartezone zur Verfügung.
Madrid, den 13. Februar 2007
gez. H. Gerhardt
Schulleiter
Geänderte Version vom 20. Februar 2007

